Behinderten-Gleichstellung (BGStG, BEinstG)

Am 1.1.2006 trat das Behinderten-Gleichstellungspaket in Kraft. Die Einbindung der Mediation in diesen Prozess dient dem Abbau der Barriere „Verständnisschwierigkeiten“ in der Kommunikation mit allen Betroffenen.
 
Ziel der Mediation ist es:

  • Barrieren dort abzubauen bzw. zu verhindern, wo es zumutbar ist
  • Realisierbare Win-Win-Situationen transparent und umsetzbar zu machen
  • Verständnisaufbau für alle Betroffenen zu fördern, um somit die Akzeptanz zu erhöhen für die Beibehaltung von Barrieren, deren Beseitigung nicht zumutbar ist
  • Eine menschenwürdige Gesprächskultur zu schaffen, die ‚gewinnen’ bzw. ‚verlieren’ in den Hintergrund stellt

Durch Zusammenarbeit mit dem Bundessozialämtern, Behindertenorganisationen und Arbeitsassistenzen konnten gerade im Arbeitsumfeld durch Mediation sinnvolle Regelungen gefunden werden, die dem Team und der Unternehmensorganisation dienlich sind.

Beispiele von Mediationsergebnissen:

  • Kosteneinsparungen wurden erzielt durch erleichterte Arbeitsabläufe, veränderte Teamkonstellation etc.
  • Rückkehr einer Schlüsselarbeitskraft aus einem längeren Krankenstand (verursacht durch eine Mobbing-Situation)
  • Beseitigung / Überwindung von Barrieren: Teilnahme an Veranstaltungen bzw. Aufrechterhaltung eines Kunden-Verhältnisses bzw. Kundengewinnung