Lehrlingsmediation
Der Gesetzgeber ermöglicht eine außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen zum Ende des ersten und zweiten Lehrjahres (Mag. Gerda Ruppi-Lang entwickelte das Info-Blatt der WKÖ zum Thema Lehrlingskündigung mit). Ein Mediationsverfahren ist vor der Auflösung verpflichtend. Es sind der Lehrberechtigte, der Lehrling, bei dessen Minderjährigkeit auch der gesetzliche Vertreter und auf Verlangen des Lehrlings auch eine Person seines Vertrauens einzubeziehen. Zweck der Lehrlingsmediation ist es, die Problemlage für die Beteiligten nachvollziehbar darzustellen und zu erörtern, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fortsetzung des Lehrverhältnisses möglich ist.
Auf das Einzelgespräch der MediatorInnen mit Lehrling und Lehrherrn folgt ein gemeinsames Gespräch mit allen Beteiligten. Die Positionen und Interessen werden erörtert und mögliche Lösungen aufgezeigt. Beendet ist das Verfahren, wenn entweder Bereitschaft zur Fortsetzung des Lehrverhältnisses gegeben ist oder der Lehrling nicht weiter auf der Fortsetzung des Lehrverhältnisses besteht.
Obwohl das Lehrverhältnis oft nicht fortgesetzt wird, können trotzdem von allen Beteiligten wichtige Lernschritte in die neuen Lehrsituationen mitgenommen werden.
Der Nutzen für Lehrberechtigte:
- Die Chance ein unbefriedigendes Lehrverhältnis vorzeitig aufzulösen.
- Vorübergehende Probleme mit Lehrlingen (ev. ausgelöst durch typische Pubertätskrisen) können durch die professionelle Bearbeitung seitens der MediatorInnen gelöst werden und die bisherige Investition in den Lehrling bleibt erhalten.
- Mediation statt streitigem Verfahren.
- Erfahrungen werden in zukünftige Lehrverhältnisse transferiert - erzeugen ein konfliktfreies Arbeits- und Ausbildungsklima bei den im Unternehmen verbleibenden Personen
- Die Kosten für das Mediationsverfahren sind vom Unternehmen zu tragen, allerdings sind sie einschätzbar (Pauschalverrechnung).
Nutzen für Lehrlinge:
- Klarheit über tatsächliche Ursachen einer Auflösung. Der Lehrling hat bessere Startchancen in zukünftigen Ausbildungsverhältnissen.
- Fortführung der gewünschten Ausbildung im Betrieb oder - bei Auflösung unter Zuhilfenahme der begleitenden Maßnahmen - in einem überbetrieblichen Ausbildungsverhältnis.
Als geschulte LehrlingsmediatorInnen behalten wir die Fristen im Auge, sind versiert in der Mediation mit Unternehmen und Jugendlichen zugleich!