Mediation statt Gerichtsverfahren

Vorteilhaft ist selbstverständlich, wenn bereits vor einem Rechtsstreit Einigung herbeigeführt wird. Typische Beispiele für durch Mediation lösbare Streitigkeiten sind arbeitsrechtlicher Natur oder betreffen Lieferanten-Kundenbeziehungen wie z.B. Produktionsmängel, Produktionsstillstand durch Lieferverzögerungen oder die Lieferung schadhafter Ware und vor allem Zahlungsverzug.

Bei Nicht-Einigung findet man sich bald vor Gericht wieder und wartet durchschnittlich 15 Monate auf den Rechtsspruch. Mediation hingegen ist meist in sechs Wochen abgeschlossen. Und in vielen Fällen gibt es weiterhin eine gute Arbeits- oder Geschäftsbeziehung.

Aber auch wer sich bereits in einem Rechtsstreit vor Gericht befindet, hat die Möglichkeit, das laufende Gerichtsverfahren zu unterbrechen, um in einem Mediationsverfahren rasch und zügig und meist kostengünstiger zu einem Ergebnis zu kommen. Die „gerichtsnahe“ Mediation ermöglicht es RichterInnen, in die Mediation zu verweisen. Aber auch jede Partei kann Mediation vorschlagen.

Die ifub-MediatorInnen Mag. Gerda Ruppi-Lang und Dr. Peter Adler stehen Ihnen als qualifizierte und gelistete MediatorInnen gerne zur Verfügung (z.B. am Handelsgericht Wien).