27. Jour-Fixe: Familienrat und Übergabevertrag - 12.07.2011 - Linz
Der/die ÜbergeberIn will sein/ihr Lebenswerk gewahrt sehen – und der/die NachfolgerIn möchte einen neuen
Akzent setzen. Hier gilt es, die richtige Balance zwischen Bewahren und Verändern zu finden. Damit es gut
weitergehen kann, brauchen beide Seiten ein klares Bild, was die Übergabe des Unternehmens für sie
bedeutet – etwa bei einem Familienrat, der extern begleitet wird.
Doch spielen neben diesen „soft facts“ auch die „hard facts“ eine Rolle. Denn selbst wenn sich beide Seiten
einigen können, ist man mit einer für ÜbergeberIn und ÜbernehmerIn verbindlichen vertraglichen Regelung
auf der sicheren Seite. „Die Unternehmensnachfolge sollte niemals ungeregelt sein. Die Festlegung einer
einstweiligen und zum gegebenen Zeitpunkt endgültigen Unternehmensnachfolge zählt zu den Kernpflichten eines
sorgfältigen Unternehmers und wertebewussten Familienmitglieds“, erläutert Rechtsanwalt DDr. Alexander Hasch
die Wichtigkeit einer soliden Lösung, sowohl für den ungeplanten Ernstfall als auch für die geplante Nachfolge
im Betrieb.
Den eigenen Betrieb an die nachfolgende Generation zu übergeben, bedeutet für jedes Unternehmen einen
Wendepunkt. „Es gilt, Gerechtigkeit bei familiären Entscheidungen als auch Richtigkeit in unternehmerischen
Entscheidungen zu verbinden. Darum heißt ‚erfolgreich übergeben’ auch Widersprüche zulassen“, sagt Hödlmayr-
Gammer. Es muss nicht immer Konsens herrschen, doch sollte die Nachfolge in einem gegenseitigen
Einvernehmen erfolgen.
„Familienrat und Übergabevertrag“ – Christine Hödlmayr-Gammer und DDr. Alexander Hasch
diskutieren emotionale und rechtliche Fragestellungen bei der Betriebsübergabe.